Indikation und Leistungsumfang
Eine Hörsystemversorgung ist indiziert und wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziell mitgetragen, wenn:
- Ihr Hörverlust ausreichend ausgeprägt ist,
- Ihr HNO-Arzt eine ärztliche Verordnung erstellt und
- Ihre bisherigen Hörsysteme älter als 6 Jahre sind, sofern Sie bereits welche hatten
Wenn wir Sie erfolgreich versorgt haben, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse den Festbetrag einer Hörsystemversorgung. Augenblicklich sind das ca. 1500 € für eine beidseitige Hörsystemversorgung inkl. 6 Jahre Service.