Indikation und Leistungsumfang

Eine Hörsystemversorgung ist indiziert und wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziell mitgetragen, wenn:

  • Ihr Hörverlust ausreichend ausgeprägt ist,
  • Ihr HNO-Arzt eine ärztliche Verordnung erstellt und
  • Ihre bisherigen Hörsysteme älter als 6 Jahre sind, sofern Sie bereits welche hatten

Wenn wir Sie erfolgreich versorgt haben, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse den Festbetrag einer Hörsystemversorgung. Augenblicklich sind das ca. 1500 € für eine beidseitige Hörsystemversorgung inkl. 6 Jahre Service.